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12.10.2020 Führerausweis Kat. A beschränkt

12.10.2020 Führerausweis Kat. A beschränkt

Während des «Lockdowns» konnten weder praktische Grundschulungen noch Führerprüfungen für Motorrad-Fahrschülerinnen/-Fahrschüler durchgeführt werden. Um der seither stark erhöhten Nachfrage nach Fahrausbildungen und Prüfungen zum Erwerb des Motorrad-Führerausweises «Kat. A unbeschränkt» vor Änderung des bestehenden Rechts per 1. Januar 2021 doch noch Rechnung tragen zu können, hat das Bundesamt für Strassen ASTRA Weisungen erlassen. Diese sehen eine Verlängerung des altrechtlichen Erwerbs des Führerausweises Kat. ivermectin dose for mites A beschränkt bis 30. Juni 2021 für all jene vor, die bis zum 1. Januar 2021 im Besitze eines gültigen Lernfahrausweises sind.

Ende 2018 hat der Bundesrat beschlossen, dass ab 1. Januar 2021 kein prüfungsfreier Aufstieg in eine höhere Motorradkategorie mehr möglich ist. Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme: Personen, die den Führerausweis der Kategorie A «beschränkt auf 35 kW» vor dem 1. Januar 2021 erwerben, können noch vom geltenden Recht profitieren und die Leistungsbeschränkung nach zwei Jahren klagloser Fahrpraxis aufheben lassen.

Bis Ende 2020 darf mit einem Motorrad, das eine Motorleistung von genau 35 kW hat, sowohl die praktische Führerprüfung für die Kategorie A «unbeschränkt» als auch jene für die Kategorie A «beschränkt auf 35 kW» absolviert werden. ivermectin albendazole lyme Ab 1. Januar 2021 darf ein solches Motorrad einzig für den Erwerb der Kategorie A «beschränkt auf 35 kW» verwendet werden.

Seit Frühjahr 2020 hat die Coronavirus-Pandemie auch in der Schweiz zu aussergewöhnlichen Situationen geführt. Zum einen hat die Pandemie das Mobilitätsverhalten der Schweizer Bevölkerung verändert und die Nachfrage nach Motorrädern und entsprechender Fahrausbildung stieg stark an. Zum anderen kam es insbesondere in den ersten Monaten der Pandemie zu Schliessungen kantonaler Behörden und Ausbildungszentren. ln dieser Zeit konnten keine praktischen Grundschulungen für Motorrad-Fahrschülerinnen -Fahrschüler und keine praktischen Führerprüfungen durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass wie üblich aufgrund der wetterbedingten Gegebenheiten jeweils ab November kaum noch praktische Motorrad-Führerprüfungen abgenommen werden.

Somit steht der stark erhöhten Nachfrage nach Fahrausbildungen und Prüfungen zum Erwerb des Motorrad-Führerausweises ein reduziertes Ausbildungs- und Prüfungsangebot entgegen. Dies führt teilweise dazu, dass die betroffenen Personen unverschuldet keine Möglichkeit haben, die Motorradkategorie A «beschränkt auf 35 KW» noch bis Ende 2020 zu erwerben und somit auch nicht vom Übergangsrecht zum prüfungsfreien Erwerb der Kategorie A «unbeschränkt» profitieren können . Diese Entwicklung war beim Beschluss der Vorschriften durch den Bundesrat Ende 2018 nicht absehbar.

Um diesen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und Härtefälle zu vermeiden, erlässt das Bundesamt für Strassen ASTRA die folgenden Weisungen:

Prüfungsfreier Erwerb der Kategorie A für Motorräder mit unbeschränkter Motorleistung:

ln Ergänzung von Artikel 151/1 Absatz 3 VZV in der Fassung vom 14. Dezember 2018 wird die Leistungsbeschränkung bei der Kategorie A auf Gesuch der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers frühestens zwei Jahre nach der Erteilung des Führerausweises aufgehoben, wenn:
a.) sie oder er vor dem 1. Januar 2021 einen Lernfahrausweis der Kategorie A, beschränkt auf eine Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und ein Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg, erworben hat;
b.) mit diesem gültigen Lernfahrausweis die praktische Führerprüfung bis 30. Juni 2021 bestanden hat; und
c.) in den letzten zwei Jahren vor der Einreichung des Gesuchs um Aufhebung der Leistungsbeschränkung bei der kantonalen Behörde keine Widerhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts begangen hat, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.

Prüfungsfahrzeug der Kategorie A für Motorräder mit unbeschränkter Motorleistung:

Die lnhaberinnen und lnhaber eines gültigen Lernfahrausweises der Kategorie A für Motorräder mit unbeschränkter Motorleistung mit einem Ausstelldatum bis und mit 31. Dezember 2020 dürfen in Abweichung von Ziffer V des Anhangs 12 VZV in der Fassung vom 14. Dezember 2018 während der Gültigkeit dieses Lernfahrausweises die praktische Führerprüfung auch nach dem 31. Dezember 2020 mit einem Motorrad ohne Seitenwagen, zwei Sitzplatzen und einer Motorleistung von mindestens 35 kW ablegen. ivermectin meta-analysis

Diese vom ASTRA am 9. Oktober 2020 nach Konsultation der Fahrlehrerorganisationen (Schweiz. Fahrlehrer Verband SFV / Fédération Romande des Écoles de Conduite FRE) erlassenen Weisungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Der Schweiz. Fahrlehrer Verband SFV ist überzeugt, dass damit unbürokratisch eine für alle Betroffenen sinnvolle und gute Lösung gefunden werden konnte. Den kantonalen Strassenverkehrsämtern und deren Mitarbeitenden «an der Front» spricht der SFV an dieser Stelle explizit seinen Dank aus.