Deine Kontrollfahrt am Bahnhof in Zug

Schnell und sicher zum Schweizer Führerschein!

Ab deinem Einreisedatum in die Schweiz hast du ein Jahr Zeit, deinen ausländischen Führerschein in einen Schweizer Führerschein umzuschreiben. Bürger aus Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Staaten müssen dafür eine offizielle Kontrollfahrt absolvieren.

Wir helfen dir bei der Vorbereitung auf diese Kontrollfahrt – mit einer hohen Erfolgsquote und zeitlich flexiblen Fahrstunden!

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Jetzt deinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen!

Wenn du als Ausländer in der Schweiz lebst, kannst du deinen ausländischen Führerschein ab deinem Einreisedatum (laut Aufenthaltsbewilligung) für 12 Monate nutzen. Nach dieser Frist darfst du keine Fahrzeuge mehr fahren und musst deinen Führerschein in einen schweizerischen Führerschein umwandeln lassen.

  • Abhängig vom Herkunftsland deines Führerscheins kann für die Umschreibung eine Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt erforderlich sein!

Preise & Abos

Einzellektion CHF 115.00.-
Brauchst du weniger als 5 Lektionen oder ziehst es vor, jede Stunde einzeln zu bezahlen? Der Preis gilt für Schaltgetriebe und Automat
10er Abo CHF 1'100.-
10 Lektionen für CHF 1'100.- à 50 Minuten. Der Preis gilt für Schaltgetriebe und Automat
5er Abo CHF 565.-
5 Lektionen für CHF 565.- à 50 Minuten. Der Preis gilt für Schaltgetriebe und Automat

Häufige Fragen zur
Kontrollfahrt

Die Kosten und Gebühren für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises können im Kanton Zug variieren. Im Allgemeinen solltest du jedoch mit etwa 265 CHF rechnen, die sich aus den folgenden Punkten zusammensetzen:

 

  • Bearbeitungsgebühren Umtausch: ca. CHF 95.-
  • Führerausweis: CHF 50.-
  • Kontrollfahrt Kat. B, bzw. Kat. A: CHF 120.-

 

Die Kosten für die praktischen Fahrstunden zur Vorbereitung auf die Kontrollfahrt entsprechen den üblichen Gebühren für Fahrstunden.

Im Kanton Zug werden die Kontrollfahrten auf Deutsch abgehalten. Du solltest daher über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um Anweisungen und Manöver während der Fahrt korrekt verstehen und ausführen zu können.

Ist deine Umtauschfrist abgelaufen? Keine Sorge, es ist noch nicht zu spät!

Deine Fahrberechtigung verfällt ein Jahr nach deiner Einreise – ab diesem Zeitpunkt darfst du nicht mehr fahren. Du hast jedoch weiterhin die Möglichkeit, deinen ausländischen Führerausweis umzutauschen.

 

Innerhalb von fünf Jahren nach deiner Einreise sollte der Umtausch problemlos möglich sein. Wenn du deinen ausländischen Führerausweis jedoch später als fünf Jahre nach deiner Einreise umtauschen möchtest, kann eine Kontrollfahrt erforderlich sein, auch wenn du einen Führerschein aus einem EU- oder EFTA-Staat besitzt, der normalerweise von der Kontrollfahrt befreit ist.

  • Deinen ausländischen Führerausweis im Original
  • Ein betriebssicheres Fahrzeug einschliesslich Fahrzeugausweis
  • Identifikationspapiere (Pass, Ausländerausweis, ID) im Original
  • Die Einladung zur Kontrollfahrt

Ja, selbstverständlich. Du kannst die Kontrollfahrt mit einem Automatikfahrzeug oder einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolvieren. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung bist du berechtigt, sowohl Automatik- als auch manuell geschaltete Fahrzeuge zu fahren.

Solltest du die Kontrollfahrt in der Schweiz nicht bestehen, wird dein ausländischer Führerausweis vom Strassenverkehrsamt entzogen bzw. aberkannt. Eine Wiederholung der Kontrollfahrt ist nicht möglich (gemäss Art. 29 Verkehrszulassungsverordnung). Um einen Schweizer Führerschein zu erhalten, musst du dann den regulären Prozess durchlaufen:

  • Nothelferkurs,
  • Theorieprüfung,
  • Lernfahrausweis,
  • Verkehrskundeunterricht
  • Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Erscheinst du unentschuldigt nicht zur Kontrollfahrt, wird dies ebenfalls als nicht bestanden gewertet.

Anmeldung für Kontrollfahrt

    Damit wir uns mit Dir in Verbindung setzten können, brauchen wir von Dir ein paar Angaben. Fülle dafür bitte das untenstehende Formular aus – wir werden uns bei Dir melden.
    Bei Fragen kannst Du uns natürlich auch telefonisch erreichen oder via Whatsapp

    Kontakt

    Öffnungszeiten

    Im Fahrschullokal:
    Mo. – Fr. 10:00 – 18:30 Uhr
    Sa. 07:30 – 17:00 Uhr

    oder nach Voranmeldung

    Mit Fahrstunden:

    Mo. – Fr. 07:00 – 12:00 / 13:00 – 20:00 Uhr
    Sa. 07:00 – 12:00 / 13:00 – 17:00 Uhr

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